
AGB
Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)
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Stand: Januar 2026
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1. Geltung
​1.1 Allen unseren Angeboten, Verkäufen, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AVB“) zugrunde. Entgegenstehende oder von diesen AVB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden im Sinne der §§ 305 ff. BGB finden keine Anwendung und wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführen.
1.2 Diese AVB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, insbesondere gegenüber Bauunternehmen, Straßenbauunternehmen, Fachbetrieben für Fugenabdichtung sowie sonstigen gewerblichen Verarbeitern. Eine Anwendung gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
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1.3 Diese AVB werden spätestens mit Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung Vertragsbestandteil.
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1.4 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Individualabreden im Sinne des § 305b BGB bleiben hiervon unberührt.
2. Angebot, Annahme, Preise, Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
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2.2 Bestellungen des Kunden können von uns innerhalb von drei (3) Kalendertagen angenommen werden. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Auslieferung der Ware. Lieferung und Rechnungsstellung gelten jeweils als Annahmeerklärung.
2.3 Sofern keine Festpreise vereinbart sind, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Listenpreise.
Wir behalten uns vor, Preise angemessen anzupassen, sofern nach Vertragsschluss nachweisbare Kostenänderungen eintreten, insbesondere infolge von Materialpreis-, Energiepreis-, Rohstoff- oder Wechselkursänderungen, die im Bau- und Straßenbaubereich branchenüblich erheblich schwanken können.
Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.
2.4 Maßgeblich für die Beschaffenheit der Produkte sind ausschließlich die im Angebot enthaltenen technischen Produktinformationen (z. B. Datenblätter, Verarbeitungsrichtlinien, technische Spezifikationen).
Angaben in Katalogen, Preislisten oder Werbematerialien dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
2.5 Technische Auskünfte oder Empfehlungen unserer Mitarbeiter oder Vertreter sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
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3. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
3.1 Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer.
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3.2 Wir sind berechtigt, Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, sofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen.
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3.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft.
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3.4 Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen sowie zumutbare vorzeitige Lieferungen sind zulässig.
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3.5 Verzögert sich die Lieferung infolge verspäteter oder ausbleibender Belieferung durch Vorlieferanten (z. B. Rohstoffe für Fugenmassen), verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
3.6 Fälle höherer Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. Streik, Energieausfälle, Rohstoffengpässe, behördliche Maßnahmen, extreme Witterungseinflüsse) berechtigen uns zum Rücktritt, sofern die Leistung dauerhaft unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar wird.
3.7 Bei vorübergehenden Leistungshindernissen wird der Vertrag angemessen angepasst. Ist eine Anpassung nicht zumutbar, steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht zu.
3.8 Verpackung und Versandart bestimmen wir nach pflichtgemäßem Ermessen. Bestellte Mengen dürfen auf volle Verpackungs- oder Gebindegrößen aufgerundet werden.
3.9 Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über, auch bei Teillieferungen. Verzögert sich der Versand aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft über.
3.10 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden und erkennbare Mängel zu prüfen und diese schriftlich zu rügen.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Unterbleibt die fristgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
4. Mängelhaftung, Verjährung
4.1 Weist die Ware innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel auf, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Neulieferung, Neuerbringung oder bis zu zwei unentgeltliche Nachbesserungsversuche.
4.2 Uns ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
4.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
4.4 Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei:
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ungeeignetem oder nicht ausreichend vorbereitetem Untergrund (z. B. feuchte, verschmutzte, instabile Fugen),
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Nichtbeachtung der Verarbeitungs-, Temperatur- und Witterungsvorgaben,
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unsachgemäßem Aufheizen, Überhitzen oder falscher Geräteeinstellung,
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natürlicher Abnutzung oder normalem Verschleiß,
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fehlender oder unzureichender Baustellenabsicherung.
4.5 Werden Änderungen, Instandsetzungen oder Applikationen durch nicht qualifiziertes Personal oder unter Abweichung von unseren Verarbeitungsempfehlungen vorgenommen, entfallen Mängelansprüche, sofern der Kunde nicht nachweist, dass diese Maßnahmen nicht ursächlich für den Mangel waren.
4.6 Mehrkosten der Nacherfüllung infolge Verbringung der Ware an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden sind ausgeschlossen.
4.7 Gesetzliche Rückgriffsansprüche bestehen nur, soweit keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen mit dem Auftraggeber des Kunden getroffen wurden.
4.8 Der Ersatz im Rahmen des Rückgriffs ist auf die Selbstkosten des Kunden (Material- und Transportkosten) beschränkt. Entgangener Gewinn ist ausgeschlossen.
4.9 Weitergehende Ansprüche wegen Sachmängeln sind vorbehaltlich Ziffer 5 ausgeschlossen.
4.10 Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein (1) Jahr ab Ablieferung.
4.11 Handelt es sich um Baustoffe, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
4.12 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
5. Haftung
5.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Garantieübernahme oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
5.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5.3 Bei Lieferverzug beträgt der Schadensersatz 0,5 % pro vollendeter Verzugswoche, maximal 5 % des betroffenen Lieferwertes.
5.4 Eine Haftung für bauablaufbedingte Stillstands-, Mehr- oder Folgekosten ist ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
5.5 Beratungs- und Anwendungshinweise erfolgen nach bestem Wissen, ersetzen jedoch nicht die eigenverantwortliche Prüfung der Eignung für den konkreten Anwendungsfall.
5.6 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
5.7 Die Produkte dürfen ausschließlich gemäß unserer jeweils aktuellen Verarbeitungsempfehlung verwendet werden.
Eine Haftung entfällt bei abweichender Verwendung oder bei Applikation durch nicht ausreichend qualifiziertes Fachpersonal.
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6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
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6.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bei Aufnahme einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung bestehen.
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6.3 Das Recht zur Weiterveräußerung erlischt bei Zahlungsverzug oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
6.4 Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden hiermit an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an.
6.5 Der Kunde bleibt zum Einzug berechtigt, solange kein Widerruf erfolgt.
6.6 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
6.7 Bei Pflichtverletzungen sind wir zum Rücktritt und zur Verwertung der Ware berechtigt.
6.8 Der Kunde hat die Vorbehaltsware gegen die üblichen Risiken zu versichern. Entschädigungsansprüche werden an uns abgetreten.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen netto zahlbar. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.
7.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.
7.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7.4 Eine Abtretung von Rechten bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
7.5 Bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
8. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
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9. Schlussbestimmungen
9.1 Gerichtsstand ist Berlin. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
9.2 Erfüllungsort ist unser Unternehmenssitz.
9.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.